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   BSG, 24.03.2014 - B 10 EG 1/14 B   

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BSG, 24.03.2014 - B 10 EG 1/14 B (https://dejure.org/2014,33815)
BSG, Entscheidung vom 24.03.2014 - B 10 EG 1/14 B (https://dejure.org/2014,33815)
BSG, Entscheidung vom 24. März 2014 - B 10 EG 1/14 B (https://dejure.org/2014,33815)
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Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

  • SG Chemnitz - S 18 EG 11/08
  • LSG Sachsen - L 7 EG 1/11
  • BSG, 24.03.2014 - B 10 EG 1/14 B
 
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  • BSG, 29.08.2012 - B 10 EG 20/11 R

    Elterngeld - Verfassungsmäßigkeit des Lebensmonatsprinzips - Bemessung -

    Auszug aus BSG, 24.03.2014 - B 10 EG 1/14 B
    Gleiches gilt auch für das Urteil des BSG vom 29.8.2012 (B 10 EG 20/11 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 18 RdNr 52); in dieser Entscheidung hat das BSG für das Urlaubs- und Weihnachtsgeld entschieden, dass derartige Zahlungen zum Arbeitslohn gehören, sie aber dann nicht bei der Elterngeldberechnung zu berücksichtigen sind, wenn sie kein laufender Arbeitslohn, sondern als sonstige Bezüge anzusehen sind.

    Es liegen danach lediglich dann keine sonstigen Bezüge, sondern laufender Arbeitslohn vor, wenn es sich um mindestens zwei zusammenhängende Zahlungen innerhalb des Bemessungszeitraums handelt, die nicht anlassgebunden, sondern zeitraumbezogen geleistet werden und eine hinreichende Beziehung zu der tatsächlich erbrachten Arbeit haben (vgl Senatsurteil vom 29.8.2012, aaO, RdNr 48 ff, 52).

  • BSG, 25.06.2009 - B 10 EG 9/08 R

    Elterngeld - Einkommen - Einkünfte - nichtselbständige Arbeit - Einnahmen -

    Auszug aus BSG, 24.03.2014 - B 10 EG 1/14 B
    6 Auch geht die Beschwerdeführerin nicht darauf ein, dass steuerfreie Einkünfte/Einnahmen steuerrechtlich weder als steuerpflichtige Einnahmen noch als steuerpflichtige Einkünfte noch als steuerpflichtiges Einkommen behandelt werden dürfen (vgl BSG Urteil vom 25.6.2009 - B 10 EG 9/08 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 3).
  • BSG, 03.12.2009 - B 10 EG 3/09 R

    Elterngeld - Höhe - Einkommen - Einnahmen - sonstige Bezüge - laufender

    Auszug aus BSG, 24.03.2014 - B 10 EG 1/14 B
    So fehlt es bereits an einer Auseinandersetzung mit der von der Klägerin selbst benannten Rechtsprechung des BSG zur Berücksichtigung sonstiger Bezüge iS von § 38a Abs. 1 S 3 Einkommensteuergesetz (EStG) bei der Ermittlung des maßgeblichen Einkommens für das Elterngeld (vgl BSG Urteil vom 3.12.2009 - B 10 EG 3/09 R - BSGE 105, 84 = SozR 4-7837 § 2 Nr. 4, RdNr 25 ff).
  • BSG, 05.04.2012 - B 10 EG 3/11 R

    Elterngeld - Höhe - Berechnung - Einkommensermittlung - Nichtberücksichtigung

    Auszug aus BSG, 24.03.2014 - B 10 EG 1/14 B
    Ebenso wenig ist die Klägerin auf die Rechtsprechung des Senats zur Nichtberücksichtigung steuerfreier Einkünfte, wie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit, bei der Bemessung des Entgelts eingegangen (BSG Urteil vom 5.4.2012 - B 10 EG 3/11 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 16).
  • BSG, 31.03.1993 - 13 BJ 215/92

    Rentenzahlung - Berufung - Nachzahlung

    Auszug aus BSG, 24.03.2014 - B 10 EG 1/14 B
    Hierzu hätte sie im Einzelnen darstellen müssen, inwiefern die Rechtsfrage vom BSG noch nicht entschieden ist (vgl BSG SozR 1500 § 160 Nr. 51; BSG SozR 1500 § 160a Nr. 13 und 65) und warum sich für die Beantwortung der Frage nicht bereits ausreichende Anhaltspunkte in vorliegenden Entscheidungen finden lassen (vgl BSG SozR 3-1500 § 146 Nr. 2 und § 160 Nr. 8).
  • BSG, 26.06.1975 - 12 BJ 12/75

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Erhalt der Rechtseinheit - Förderung

    Auszug aus BSG, 24.03.2014 - B 10 EG 1/14 B
    Ein Beschwerdeführer muss daher anhand des anwendbaren Rechts sowie unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung und des Schrifttums angeben, welche Rechtsfragen sich stellen, dass diese noch nicht geklärt sind, weshalb eine Klärung aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung erforderlich ist, und dass das angestrebte Revisionsverfahren eine Klärung erwarten lässt (vgl BSG SozR 1500 § 160 Nr. 17; BSG SozR 1500 § 160a Nr. 7, 13, 31, 59, 65).
  • BSG, 02.03.1976 - 11 BA 116/75

    Rechtsfrage - Klärungsbedürftigkeit - So gut wie unbestritten - Darlegungslast -

    Auszug aus BSG, 24.03.2014 - B 10 EG 1/14 B
    Ein Beschwerdeführer muss daher anhand des anwendbaren Rechts sowie unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung und des Schrifttums angeben, welche Rechtsfragen sich stellen, dass diese noch nicht geklärt sind, weshalb eine Klärung aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung erforderlich ist, und dass das angestrebte Revisionsverfahren eine Klärung erwarten lässt (vgl BSG SozR 1500 § 160 Nr. 17; BSG SozR 1500 § 160a Nr. 7, 13, 31, 59, 65).
  • BSG, 25.09.1975 - 12 BJ 94/75

    Revision - Rechtsfrage - Klärungsbedürftigkeit - Rentenwiedergewährung - Dritte

    Auszug aus BSG, 24.03.2014 - B 10 EG 1/14 B
    Hierzu hätte sie im Einzelnen darstellen müssen, inwiefern die Rechtsfrage vom BSG noch nicht entschieden ist (vgl BSG SozR 1500 § 160 Nr. 51; BSG SozR 1500 § 160a Nr. 13 und 65) und warum sich für die Beantwortung der Frage nicht bereits ausreichende Anhaltspunkte in vorliegenden Entscheidungen finden lassen (vgl BSG SozR 3-1500 § 146 Nr. 2 und § 160 Nr. 8).
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